Bundesausbildungsförderungsgesetz

TOP 10 Reden, Berichte, ...
Rede
Martin Diedenhofen, MdB, SPD
Wahlperiode 20
2/18/2022
Rede
Emmi Zeulner, MdB, CDU/CSU
Wahlperiode 20
2/18/2022
Rede
Rainer Semet, MdB, FDP
Wahlperiode 20
2/18/2022
Rede
Katrin Staffler, MdB, CDU/CSU
Wahlperiode 19
5/7/2020
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TOP 10 Vorgänge
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Gesundheit
Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Soziale Sicherung
Beratungsstand
Verabschiedet
Initatoren
Bundesregierung
Thema

Zur gezielten Entlastung einkommensschwächerer Haushalte angesichts stark gestiegener Energiepreise im Jahr 2022 Gewährung eines zweiten Heizkostenzuschusses an wohngeldbeziehende Haushalte gestaffelt nach der Haushaltsgröße sowie als pauschaler Zuschuss in Höhe von 345 Euro für nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Empfänger, Aufstiegsgeförderte, Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld, Wohngeld- bzw. Leistungsberechtigung im Bewilligungszeitraum 01. September bis 31. Dezember 2022, Annahme von zusätzlichen 60 Prozent Preissteigerung bei der Berechnung, Auszahlung von Amts wegen; Ermöglichung vorgezogener Neuverhandlungen der Pflegevergütungen;
Änderung §§ 1 bis 6 Heizkostenzuschussgesetz sowie § 85 Elftes Buch Sozialgesetzbuch

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Sonstige Informationen
GESTA-Ordnungsnummer: P005
Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 481/22)
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung
Soziale Sicherung
Beratungsstand
Überwiesen
Initatoren
Bundesregierung
Thema

Reform des Grundsicherungssystems: Ablösung der sog. Hartz-IV-Regelungen durch Einführung eines Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 sowie Entfristung der Regelungen zum Sozialen Arbeitsmarkt: Berücksichtigung der Preisentwicklung bei der Fortschreibung der Regelbedarfe, Anhebung der Regelbedarfsstufen, Neuregelung der Leistungsminderungen (sog. Sanktionen), Bagatellgrenze für Rückforderungen, zweijährige Karenzzeit für Wohnung und Vermögen sowie Anerkennung der Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe, Erhöhung der Vermögensfreibeträge nach Ablauf der Karenzzeit, Nichtberücksichtigung der Rücklagen für die Altersvorsorge, Erhöhung der Freibeträge für Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie für Auszubildende, Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses anhand eines Plans zur Verbesserung der Teilhabe zwischen Arbeitsuchendem und Jobcenter (sog. Kooperationsplan), sechsmonatige Vertrauenszeit ohne Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen, Schlichtungsmechanismus, Regelinstrument zur ganzheitlichen Betreuung (Coaching), Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, Weiterbildungsgeld, Entfristung der Weiterbildungsprämie, drittes Umschulungsjahr, Bürgergeldbonus, Förderung von Grundkompetenzen, Kostenübernahme einer sozialpädagogischen Begleitung während einer Weiterbildung, Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes, befristete Aussetzung der Zwangsverrentung, Regelungen zur Erreichbarkeit, zahlr. Maßnahmen zum Bürokratieabbau, u.a. Wegfall des Anspruchs auf Übergangsgeld bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der Einkommensanrechnung des Mutterschaftsgelds, Anpassungen und Klarstellungen im Sozialen Entschädigungsrecht;
Neufassung, Änderung sowie Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 8 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 17 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Bürgergeldes
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019 (1 Bvl 7/16) zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II

Dieser Vorgang hat folgende Beschreibungen
Erwachsenenbildung Grundsicherung für Arbeitsuchende Sozialgesetzbuch III Sozialgesetzbuch IV Sozialgesetzbuch V Sozialgesetzbuch VI Sozialgesetzbuch VII Sozialgesetzbuch XI Sozialgesetzbuch XII Sozialgesetzbuch XIV Unbilligkeitsverordnung Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Verordnung zur Kriegsopferfürsorge Versicherungsvertragsgesetz Alterssicherung Altersteilzeitgesetz Arbeitsförderung Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung Arbeitslosenversicherung Arbeitsloser Aufenthaltsgesetz Auszubildender Beratung Berufliche Weiterbildung Berufsausbildung Bundesausbildungsförderungsgesetz Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Bundeskindergeldgesetz Bundesverfassungsgericht Bundesversorgungsgesetz Bürgergeld Bürgergeld-Gesetz Bürokratie Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung Deutschsprachförderverordnung Freibetrag Freizügigkeitsgesetz/EU Gerichtsentscheidung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Gesetzliche Rentenversicherung Inflation Integrationskursverordnung Jobcenter Kindesunterhalt-Formularverordnung Langzeitarbeitslosigkeit Leistungen für Unterkunft und Heizung Mikrozensusgesetz Mutterschaftsgeld Nebentätigkeit Regelbedarfsermittlungsgesetz Regelsatz Regierungsprogramm Sanktion <Sozialrecht> Schüler Soziale Entschädigung Sozialgesetzbuch II Student Umschulung Vermögen Verwaltungsverfahren Wohngeldgesetz Wohnkosten Wohnraumförderungsgesetz Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
Sonstige Informationen
GESTA-Ordnungsnummer: G013
Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 456/22 (bes.eilbed.))
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung
Bildung und Erziehung
Beratungsstand
Bundesrat hat zugestimmt
Initatoren
Bundesregierung
Thema

Einführung eines Notfallmechanismus in der Ausbildungsförderung in Krisenzeiten: Ermächtigung der Bundesregierung zur vorübergehenden Öffnung des BAföG für einen normalerweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen Personenkreis im Falle einer bundesweiten Notlage mit erheblichen Nachfrageeinbrüchen auf dem Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten, Antragsrecht zur Feststellung der Notlage durch die Bundesregierung, Beschluss durch den Deutschen Bundestag, Verlängerungsmöglichkeit alle 3 Monate, Einbeziehung aller förderfähigen Ausbildungen (Schüler, Azubis, Studierende), Regelförderung während der ersten akuten Phase mit Nachweis einer individuellen Betroffenheit oder Gewährung als zinsloses Volldarlehen ohne Nachweis, Option der ausschließlichen Förderung als Volldarlehen nach 6 Monaten, Begrenzung der Bezugsdauer und Förderungshöhe;
Änderung §§ 2, 15 und 18 sowie Einfügung § 59 Bundesausbildungsförderungsgesetz; Verordnungsermächtigung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: separate Erfassung entsprechender Förderungen in der BAföG-Statistik, redaktionelle Korrektur;
Änderung § 59 Bundesausbildungsförderungsgesetz

Sonstige Informationen
GESTA-Ordnungsnummer: K002
Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 241/22 (bes.eilbed.))
Sachgebiete
Bildung und Erziehung
Beratungsstand
Beantwortet
Initatoren
Fraktion der AfD
Sachgebiete
Bildung und Erziehung
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Initatoren
Bundesregierung
Thema

Rückmeldung der Bundesländer über den Einsatz der freigewordenen Mittel nach BAföG im Jahr 2021, Verwendung der BAföG-Mittel für den Schulbereich (zusätzliche Lehrkräfte, Lehrkräftegewinnung, Unterrichtsvertretungen, Weiterbildungsmaßnahmen, Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration, Sprachförderung, Berufsorientierungsmaßnahmen, Ganztagsbetreuung, Schulsanierung und (digitale) Ausstattung) und für den Hochschulbereich (Grundfinanzierung, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen, Infrastruktur, Qualität in der Lehre, Förderung der Fachhochschulen), detaillierte Übersicht der Rückmeldungen in tabellarischer Form (unterschiedlicher Detaillierungsgrad)

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