Großbritannien
Folgen des Brexits für Deutschland; Ansiedlungen von Banken, Finanzdienstleistern und anderen Unternehmen; innereuropäischer Standortwettbewerb; Folgen des Brexits für Großbritannien; Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung des Handels- und Kooperationsabkommens; Vermeidung der nationalen Verschärfung von EU-Vorgaben; Bewerbung um die Ansiedlung der EU-Geldwäschebehörde in Hessen; Forderung nach einem gleichwertigen Programm wie Erasmus
Ablehnung von Sonderverträgen der EU mit Großbritannien nach dessen Austritt; keine Besserstellung Großbritanniens gegenüber anderen Drittstaaten durch ein gleichwertiges Programm wie Erasmus
Dauerhafte und nachhaltige Stärkung des Austauschs zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit; besondere Beziehungen zwischen Nordrhein-Westfalen und Großbritannien; Ausbau der UK-German Connection zu einem deutsch-britischen Jugendwerk; Förderung der kommunalen und regionalen Zusammenarbeit, des Jugendaustausches und der Kooperation in der Wissenschaft
Einfügung §§ 57b und 58d sowie Änderung versch. §§ Bundeszentralregistergesetz, Änderung §§ 150c, 150e und 153c Gewerbeordnung sowie § 72a Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Titeländerung (eingebracht als: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes)
Bezug: Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (ABl. L 444, 31.12.2020, S. 14) ; Verordnung (EU) 2019/816 vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 135, 22.05. 2019, S. 1)
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus ukrainischen Presseberichten, nach denen der Besuch des britischen Premierministers Boris Johnson bei Präsident Selenskyj in der Ukraine am 9. April 2022 das maßgebliche "Hindernis" gewesen sei, neben den Berichten über Kriegsverbrechen in Butscha, für die Fortsetzung von Verhandlungen mit Russland (www.pravda.com.ua/eng/news/2022/05/5/7344206/), und inwieweit war seine Intervention bei Selenskyj, keinerlei Zugeständnisse gegenüber Russland zu machen (www.theguardian.com/commentisfree/2022/apr/28/liz-truss-ukraine-war-russia-conservative-power), innerhalb der NATO vorab abgestimmt, vor dem Hintergrund, dass die NATO sich zuvor auf die Strategie festlegte, die Fortsetzung des Krieges gegenüber einem Waffenstillstand und einer Verhandlungslösung zu bevorzugen (www.washingtonpost.com/national-security/2022/04/05/ukraine-nato-russia-limits-peace/)?