Arbeitslosenversicherung

TOP 10 Reden, Berichte, ...
Rede
Peter Aumer, MdB, CDU/CSU
Wahlperiode 19
9/27/2019
Rede
Dr. Martin Rosemann, MdB, SPD
Wahlperiode 19
9/27/2019
Rede
Thomas Heilmann, MdB, CDU/CSU
Wahlperiode 19
9/27/2019
Rede
Till Mansmann, MdB, FDP
Wahlperiode 19
9/27/2019
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Bundesregierung
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Reform des Grundsicherungssystems: Ablösung der sog. Hartz-IV-Regelungen durch Einführung eines Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 sowie Entfristung der Regelungen zum Sozialen Arbeitsmarkt: Berücksichtigung der Preisentwicklung bei der Fortschreibung der Regelbedarfe, Anhebung der Regelbedarfsstufen, Neuregelung der Leistungsminderungen (sog. Sanktionen), Bagatellgrenze für Rückforderungen, zweijährige Karenzzeit für Wohnung und Vermögen sowie Anerkennung der Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe, Erhöhung der Vermögensfreibeträge nach Ablauf der Karenzzeit, Nichtberücksichtigung der Rücklagen für die Altersvorsorge, Erhöhung der Freibeträge für Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie für Auszubildende, Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses anhand eines Plans zur Verbesserung der Teilhabe zwischen Arbeitsuchendem und Jobcenter (sog. Kooperationsplan), sechsmonatige Vertrauenszeit ohne Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen, Schlichtungsmechanismus, Regelinstrument zur ganzheitlichen Betreuung (Coaching), Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, Weiterbildungsgeld, Entfristung der Weiterbildungsprämie, drittes Umschulungsjahr, Bürgergeldbonus, Förderung von Grundkompetenzen, Kostenübernahme einer sozialpädagogischen Begleitung während einer Weiterbildung, Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes, befristete Aussetzung der Zwangsverrentung, Regelungen zur Erreichbarkeit, zahlr. Maßnahmen zum Bürokratieabbau, u.a. Wegfall des Anspruchs auf Übergangsgeld bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der Einkommensanrechnung des Mutterschaftsgelds, Anpassungen und Klarstellungen im Sozialen Entschädigungsrecht;
Neufassung, Änderung sowie Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 8 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 17 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Bürgergeldes
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019 (1 Bvl 7/16) zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II

Dieser Vorgang hat folgende Beschreibungen
Erwachsenenbildung Grundsicherung für Arbeitsuchende Sozialgesetzbuch III Sozialgesetzbuch IV Sozialgesetzbuch V Sozialgesetzbuch VI Sozialgesetzbuch VII Sozialgesetzbuch XI Sozialgesetzbuch XII Sozialgesetzbuch XIV Unbilligkeitsverordnung Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Verordnung zur Kriegsopferfürsorge Versicherungsvertragsgesetz Alterssicherung Altersteilzeitgesetz Arbeitsförderung Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung Arbeitslosenversicherung Arbeitsloser Aufenthaltsgesetz Auszubildender Beratung Berufliche Weiterbildung Berufsausbildung Bundesausbildungsförderungsgesetz Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Bundeskindergeldgesetz Bundesverfassungsgericht Bundesversorgungsgesetz Bürgergeld Bürgergeld-Gesetz Bürokratie Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung Deutschsprachförderverordnung Freibetrag Freizügigkeitsgesetz/EU Gerichtsentscheidung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Gesetzliche Rentenversicherung Inflation Integrationskursverordnung Jobcenter Kindesunterhalt-Formularverordnung Langzeitarbeitslosigkeit Leistungen für Unterkunft und Heizung Mikrozensusgesetz Mutterschaftsgeld Nebentätigkeit Regelbedarfsermittlungsgesetz Regelsatz Regierungsprogramm Sanktion <Sozialrecht> Schüler Soziale Entschädigung Sozialgesetzbuch II Student Umschulung Vermögen Verwaltungsverfahren Wohngeldgesetz Wohnkosten Wohnraumförderungsgesetz Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
Sonstige Informationen
GESTA-Ordnungsnummer: G013
Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 456/22 (bes.eilbed.))
Beratungsstand
Beantwortet
Thema

Originaltext der Frage(n):

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung der baden-württembergischen Kultusministerin, junge Lehrkräfte nach ihrem Referendariat und einen Teil der 3.500 Aushilfslehrkräfte auch weiterhin über die Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu schicken (vgl. www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-suedwesten-auch-neue-ministerin-schickt-junglehrer-in-unbezahlte-sommerferien-_arid,704092.html), nachdem das Land Baden-Württemberg seit einigen Jahren mit einem ungewöhnlich hohen Anteil über die Sommerferien arbeitslos gemeldeter Lehrkräfte auffällt und der Bund diesbezügliche Gespräche mit der Landesregierung geführt hat (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 19/21117, S. 52), und wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass diese systematische Praxis der baden-württembergischen Kultuspolitik keine unnötigen Kosten für die bundesweite Arbeitslosenversicherung verursacht?

Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung
Soziale Sicherung
Beratungsstand
Abgelehnt
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