Zuständigkeit
Spracherwerb als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Zugang zu Arbeit und Ausbildung; Verantwortung des Bundes für das Grundangebot zur Integration gemäß Aufenthaltsgesetz; zielgruppengenaue und flexible Organisation der Kurse; bundesweit vergleichbares Angebot
Erlernen der deutschen Spache als Schlüsselkompetenz für die Integration; Verbesserung der Basis- und berufsbezogenen Sprachförderung; Finanzierungsverantwortung des Bundes; Anspruch von EU-Bürgern und Geduldeten auf Teilnahme an den Sprachkursen
Beherrschung der deutschen Sprache als Voraussetzung für Integration; Forderung der Integrationsministerkonferenz nach Verbesserung und Ausweitung der Integrationskurse; Zugang für Asylbewerber und Geduldete gemäß dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz; Forderung nach Ausweitung des Personenkreises
Deutschkenntnisse als Basis der Integration; Mängel der BAMF-Integrationskurse; Verantwortung des Bundes für das Grundangebot zur Integration gemäß Aufenthaltsgesetz; Forderung nach frühzeitigem Beginn der Kurse und mehr Modularität, Flexibilität und Qualität
Bedauern über den Austritt Großbritanniens aus der EU; besondere historische Beziehung Nordrhein-Westfalens zu Großbritannien als ehemaliger Besatzungsmacht; Konsequenz jahrelanger Diffamierung der EU in der englischen Presse; Forderung nach Beteiligung der Länder an den bevorstehenden Verhandlungen; EU-Haushalt und Strukturfondsförderung; Umzug von EU-Institutionen aus Großbritannien; Interesse Nordrhein-Westfalens an Bonn als Standort der Europäischen Arzneimittelagentur
Änderung § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, §§ 3, 4 und 5 Pflegezeitgesetz, §§ 2a und 3 Familienpflegezeitgesetz sowie § 27 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1158 vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU (ABl. L188, 12.07.2019, S. 79)
Aufhebung § 19 und Änderung zahlr. §§ Rechtsdienstleistungsgesetz sowie Änderungen in 12 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung
Änderung und Aufhebung versch. §§ sowie Einfügung §§ 11d und 148c Gewerbeordnung, Änderung versch. §§ sowie Einfügung §§ 52a und 52b Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz, Änderung versch. §§ Handwerksordnung
Bezug: Richtlinie (EU) 2016/97 vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Versicherungsvertriebsrichtlinie) (ABl. L 26, 02.02.2016, S. 19)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderung zur Mitteilungspflicht bei Gewerben betr. Zuverlässigkeitsüberprüfung, Aufnahme der Erlaubnisbehörden in den Katalog der empfangsberechtigten Stellen bei der Gewerbeanzeige, Ermöglichung der Einziehung beim Tatbestand der Ordnungswidrigkeit betr. Aufstellen von Spielautomaten ohne behördliche Geeignetheitsbestätigung; redaktionelle Anpassungen;
Erneute Änderung §§ 7, 14 und 148c Gewerbeordnung
Änderung §§ 1 und 59 Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz, § 722 Zivilprozessordnung, § 20 Rechtspflegergesetz, § 22 und Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gerichtskostengesetz sowie § 19 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; Verordnungsermächtigung
Bezug: Artikel 12 Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (HAVÜ)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung); einheitliche Regelung betr. Anfechtbarkeit der Entscheidungen über die Ausstellung von Bescheinigungen, Verschiebung der Zertifizierungspflicht für Verwalter von Wohneigentum auf den 01. Dezember 2023, Verlängerung der Übergangsfrist zur Beeidigung von Gerichtsdolmetschern bis zum 31. Dezember 2026, Anpassung der Regelungen zum Inkrafttreten des Gesetzes, redaktionelle Korrekturen;
Zusätzliche Änderung § 58 und erneute Änderung § 59 Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz, zusätzliche Änderung § 183 Zivilprozessordnung, § 1517 Bürgerliches Gesetzbuch, § 48 Wohnungseigentumsgesetz sowie Artikel 10 Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens