Länder der Bundesrepublik Deutschland
25 Jahre Vertretung der neuen Bundesländer im Bundesrat; Länder als Bindeglied zwischen Bund und Kommunen; Föderalismus als prägendes Element der deutschen Staatlichkeit; Handlungsfähigkeit des Staates in der Asylpolitik und in Sicherheitsfragen angesichts der Flüchtlingsfrage und der terroristischen Bedrohung; Föderalismus als mögliche Lösung für gewalttätige Konflikte; Rolle der Länder für die überregionale Zusammenarbeit
25 Jahre - 16 Länder im Bundesrat; Bewährung des Föderalismus als aktives Grundprinzip staatlicher Ordnung; historischer Vorgänger Immerwährender Reichstag; Gewaltenteilung, wechselseitige Kontrolle, friedlicher Wettbewerb im Föderalismus; Abschaffung im NS-Staat und der DDR; neue Länder als Ankerplätze für die neuen ostdeutschen Identitäten; Aufbauleistung im Osten, auch mit Unterstützung der Westländer; Leistung des Bundesrates bei der politischen Integration; konstruktive und sachbezogene Atmosphäre im Bundesrat; Subsidiaritätsprinzip in Deutschland und Europa; Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Schulpolitik und in der Wissenschaftspolitik; Zusammenarbeit bei der Flüchtlingsfrage; gegenseitige Prägung von Föderalismus und politischer Kultur in Deutschland
Herausnahme der Länder aus dem EU-Transparenzregister; verfassungsgemäße Teilnahme der Länder am EU-Gesetzgebungsprozess; handeln der Länder im Wählerauftrag und nicht als Lobbyisten
Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Länder durch die Bundesregierung; konstruktive Zusammenarbeit unter Beachtung des § 7 EUZBLG
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ in 8 Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305, 26.11.2019, S. 17)