Sozialgesetzbuch VIII
TOP 10 Reden, Berichte, ...
Rede
Marcus Weinberg (Hamburg), MdB, CDU/CSU
Wahlperiode 19
4/22/2021
Rede
Ekin Deligöz, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wahlperiode 19
4/22/2021
Rede
Johannes Huber, MdB, AfD
Wahlperiode 19
4/22/2021
Rede
Ulrike Bahr, MdB, SPD
Wahlperiode 19
4/22/2021
Rede
Norbert Müller (Potsdam), MdB, DIE LINKE
Wahlperiode 19
4/22/2021
Rede
Daniel Föst, MdB, FDP
Wahlperiode 19
4/22/2021
Rede
Nadine Schön, MdB, CDU/CSU
Wahlperiode 19
4/22/2021
Rede (zu Protokoll gegeben)
Georg Eisenreich, MdBR (Staatsminister der Justiz), Bayern
Wahlperiode 19
2/12/2021
Rede (zu Protokoll gegeben)
Christina Schwarzer, MdB, CDU/CSU
Wahlperiode 18
6/29/2017
und viele mehr... (Schreib uns gerne, wenn du hier mehr sehen möchtest)
TOP 10 Vorgänge
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
Gesetzgebung
Wahlperiode 20
10/21/2022
Sachgebiete
Bildung und Erziehung
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Beratungsstand
Überwiesen
Initatoren
Bundesregierung
Thema
Weiterentwicklung des sog. Gute-KiTa-Gesetzes auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Gesetzesevaluation: Verpflichtung der Länder zur Ergreifung von Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung in den Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung, insbes. betr. sprachliche Förderung, Stärkung der Kindertagespflege sowie Förderung der Gesundheit, Ernährung und Bewegung, verpflichtende soziale Staffelungskriterien bei der Ausgestaltung der Kostenbeiträge und diesbez. Klarstellung zur Ermöglichung weiterer Regelungen durch Landesrecht, Fortführung des Monitorings, zweijährliche Berichterstattung, Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2023 und 2024 bei Verringerung des Bundes- und Erhöhung des Länderanteils um jeweils 1993 Mio Euro;
Änderung §§ 2, 3, 4 und 6 KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz, § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 1 Finanzausgleichsgesetz
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Fortsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation und Überführung in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards
Änderung §§ 2, 3, 4 und 6 KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz, § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 1 Finanzausgleichsgesetz
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Fortsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation und Überführung in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards
Dieser Vorgang hat folgende Beschreibungen
Bericht der Bundesregierung Elementarbildung Ernährung Finanzausgleichsgesetz Gebühr Gesetzesfolgenabschätzung Gesundheitserziehung KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz KiTa-Qualitätsgesetz Kinderbetreuung Kindertagespflege Kindertagesstätte Landesrecht Länderfinanzen Monitoring Qualitätssicherung Regierungsprogramm Sozial schwache Familie Soziale Gerechtigkeit Sozialgesetzbuch VIII Sportunterricht Sprachförderung Sprachkompetenz Umsatzsteuer Vereinbarkeit von Familie und Beruf Vertikaler Finanzausgleich
Sonstige Informationen
GESTA-Ordnungsnummer: I009
Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 408/22)
Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches
Gesetzgebung
Wahlperiode 20
10/19/2022
Sachgebiete
Innere Sicherheit
Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Recht
Beratungsstand
Beschlussempfehlung liegt vor
Initatoren
Bundesregierung
Thema
Umsetzung von EU-Recht im Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit Großbritannien und zum internationalen Austausch von Strafregisterinformationen über verurteilte Personen ohne EU-Angehörigkeit sowie Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung und des Datenschutzes: Anpassungen zur Weiternutzung der technischen Infrastruktur der Strafregistervernetzung in der EU (ECRIS) für den Austausch mit Großbritannien, Durchführungsbestimmung zur Kennzeichnung von Personendatensätzen verurteilter Drittstaatsangehöriger und Staatenloser aufgrund von einer in den vergangenen 25 bzw. 15 Jahren begangenen terroristischen oder anderen schweren Straftat (sog. Flagging in ECRIS-TCN), Einholung von Registerauskünften über das OZG-Nutzerkonto, Online-Beantragung von Führungszeugnissen durch Identitätsnachweis mittels mobilem Endgerät (sog. Smart-eID), ausdrückliche Zweckbindung, Vertraulichkeitsanordnung sowie Löschungsregelung für erweiterte Führungszeugnisse, Klarstellung zur Datenerhebung und -speicherung im Bereich der Jugendhilfe, Behebung eines Redaktionsversehens;
Einfügung §§ 57b und 58d sowie Änderung versch. §§ Bundeszentralregistergesetz, Änderung §§ 150c, 150e und 153c Gewerbeordnung sowie § 72a Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Titeländerung (eingebracht als: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes)
Bezug: Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (ABl. L 444, 31.12.2020, S. 14) ; Verordnung (EU) 2019/816 vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 135, 22.05. 2019, S. 1)
Einfügung §§ 57b und 58d sowie Änderung versch. §§ Bundeszentralregistergesetz, Änderung §§ 150c, 150e und 153c Gewerbeordnung sowie § 72a Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Titeländerung (eingebracht als: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes)
Bezug: Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (ABl. L 444, 31.12.2020, S. 14) ; Verordnung (EU) 2019/816 vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 135, 22.05. 2019, S. 1)
Dieser Vorgang hat folgende Beschreibungen
Datenaustausch Informationsaustausch Bundeszentralregister Bundeszentralregistergesetz Digitalisierung E-Government ECRIS Führungszeugnis Gewerbeordnung Großbritannien Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht Sozialgesetzbuch VIII Strafregister Datenerhebung Datenschutz Drittstaat Gewerbe Kinder- und Jugendhilfe Datenverarbeitung Mobiltelefon Personenbezogene Daten Rechtshilfe in Strafsachen Register Staatenlosigkeit Straftat Straftäter Verordnung der EU Verwaltungsverfahren Strafgesetzbuch
Sonstige Informationen
GESTA-Ordnungsnummer: C033
Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 370/22)
Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung von Fallanalysen im SGB VIII
Selbständiger Antrag von Ländern auf Entschließung
Wahlperiode 20
10/14/2022
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Beratungsstand
In der Beratung (Einzelheiten siehe Vorgangsablauf)
Initatoren
Niedersachsen
Thema
Fallanalysen bei fehlgeschlagenen Kinderschutzverläufen als Standard bei der Aufarbeitung, Aufnahme der Fallanalyse als gesetzliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in das Achte Buch Sozialgesetzbuch
Dieser Vorgang hat folgende Beschreibungen
Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
Gesetzgebung
Wahlperiode 20
10/14/2022
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Beratungsstand
Überwiesen
Initatoren
Bundesregierung
Thema
Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen mit eigenem Einkommen in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, ihrer Ehegatten oder Lebenspartner sowie für mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe lebende alleinerziehende Mütter und Väter, Beibehaltung der Kostenheranziehung von Elternteilen, redaktionelle Anpassungen;
Änderung §§ 92, 94, 95 und 97a sowie Umsetzung § 107 alt als § 108 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Änderung §§ 92, 94, 95 und 97a sowie Umsetzung § 107 alt als § 108 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Dieser Vorgang hat folgende Beschreibungen
Sonstige Informationen
GESTA-Ordnungsnummer: I007
Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 363/22)
Ein Entlastungspaket für die Bildung
Antrag
Wahlperiode 20
9/22/2022
Sachgebiete
Bildung und Erziehung
Beratungsstand
Noch nicht beraten
Initatoren
Fraktion DIE LINKE
Dieser Vorgang hat folgende Beschreibungen
Allgemeinbildende Schule Ausbildungsförderung Ausbildungskosten Auszubildender Barrierefreiheit Bausanierung Berufsbildende Schule Berufsbildungsgesetz Betriebliche Berufsausbildung Bildungsfinanzierung Bildungspolitik Bund-Länder-Kooperation Bundesausbildungsförderungsgesetz Bundesmittel Digitalisierung Duales Studium Energiepreis Erneuerbare Energie Gebäudeenergieeffizienz Gesetzgebung Gesundheitsschutz Hochschule Hochschulpolitik Inflation Jugendberufshilfe Jugendlicher Kindertagesstätte Kooperation Lehr- und Lernmittel Luftreinhaltung Psychosoziale Beratung Regionalisierungsgesetz Schule Sozialarbeit Sozialgesetzbuch VIII Student Studentenwerk Verpflegung Wohnheim Öffentlicher Personennahverkehr
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Recht
Beratungsstand
Verabschiedet
Initatoren
Bundesregierung
Thema
Anpassungen zivilprozessualer Vorschriften zur Durchführung zweier neugefasster EU-Verordnungen zur Zivilrechtshilfe: Beschleunigung und Vereinfachung grenzüberschreitender Zustellung und Beweisaufnahme im Ausland insbes. durch die Digitalisierung der Übermittlungswege, Benennung des BfJ als Zentralstelle bzw. Zentrale Behörde, Beweisaufnahmeersuchen nach dem Haager Beweisaufnahmeübereinkommen (Dokumentenherausgabe); Anpassung von Vorschriften im Bereich des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Rechtsbereinigungen, begriffliche Anpassungen;
Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 12 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen
Bezug: Verordnung (EU) 2020/1784 vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (ABl. L 405 vom 02.12.2020, S. 40) ; Verordnung (EU) 2020/1783 vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (ABl. L 405 vom 02.12.2020, S. 1)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften); Anpassung versch. Rechtsvorschriften an geänderte Zuständigkeiten zur Verbraucherpolitik und Verbraucherrechtsdurchsetzung (BMUV und Umweltbundesamt) und an geänderte Ressortbezeichnungen; Durchführung der erweiterten Unterstützung im gerichtlichen Verfahren durch Betreuerverein oder Betreuer, Kann-Regelung betr. die Bestellung eines Verhinderungsbetreuers, Verlängerung der Mitteilungsfristen beruflicher Betreuer auf 6 Monate, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen, Außerkrafttreten der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen zum 01. Januar 2023;
Erneute und zusätzliche Änderung zahlr. §§ in 11 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Bezug: Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 08. Dezember 2021
Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 12 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen
Bezug: Verordnung (EU) 2020/1784 vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (ABl. L 405 vom 02.12.2020, S. 40) ; Verordnung (EU) 2020/1783 vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (ABl. L 405 vom 02.12.2020, S. 1)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften); Anpassung versch. Rechtsvorschriften an geänderte Zuständigkeiten zur Verbraucherpolitik und Verbraucherrechtsdurchsetzung (BMUV und Umweltbundesamt) und an geänderte Ressortbezeichnungen; Durchführung der erweiterten Unterstützung im gerichtlichen Verfahren durch Betreuerverein oder Betreuer, Kann-Regelung betr. die Bestellung eines Verhinderungsbetreuers, Verlängerung der Mitteilungsfristen beruflicher Betreuer auf 6 Monate, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen, Außerkrafttreten der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen zum 01. Januar 2023;
Erneute und zusätzliche Änderung zahlr. §§ in 11 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Bezug: Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 08. Dezember 2021
Dieser Vorgang hat folgende Beschreibungen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ReNoPat-Ausbildungsverordnung Rechtliche Betreuung Sozialgesetzbuch IX Sozialgesetzbuch V Sozialgesetzbuch VIII Verordnung der EU Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Haager Beweisübereinkommen Internationale Rechtshilfe Prozessrecht Vormundschaft Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz Zivilprozess Zivilprozessordnung Zustellung amtlicher Schriftstücke Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Arzneimittelgesetz Betreuungsorganisationsgesetz Beweis Bundesamt für Justiz Bürgerliches Gesetzbuch Elektronischer Rechtsverkehr Familiengerichtsbarkeit Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes Frist Gerichtsverfahren Mündelgeld Umweltbundesamt Verbraucherpolitik Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Zuständigkeit
Sonstige Informationen
GESTA-Ordnungsnummer: C013
Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 84/22 (bes. eilbed.))
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Initatoren
Bundesregierung
Thema
Zwischenberichte der Evaluationsstudien zur Umsetzung und Wirksamkeit des Gesetzes: Umsetzungsstudie: Hintergrund und Aufbau, Kontextbedingungen, Umsetzungsstrategien in den Ländern, Handlungsfelder (Cluster Personal, pädagogische Arbeit und System), Zwischenbilanz; Wirkungsstudie: Untersuchungsdesign, Datenanalyse, Entwicklungspotenziale in den Bundesländern sowie Prognosen zur Wirksamkeit der Maßnahmen: Handlungsfelder (Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte sowie Stärkung der Leitung), Entlastung der Eltern bei Gebühren, Ausgangssituation hinsichtlich Artikel 2 Gute-KiTa-Gesetz, Bewertung von Sekundardatensätzen; vertiefende Untersuchungen (Expertenworkshops und Fallstudien), Empfehlungen
Dieser Vorgang hat folgende Beschreibungen
Bericht der Bundesregierung Bildungspersonal Datenerhebung Elementarbildung Fachkraft Führungskraft Gebühr Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung Gesetzesfolgenabschätzung KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz Kinderbetreuung Kindertagespflege Kindertagesstätte Länder der Bundesrepublik Deutschland Länderfinanzen Pädagoge Qualitätssicherung Sozialgesetzbuch VIII Studie Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
Gesetzgebung
Wahlperiode 19
9/17/2021
Sachgebiete
Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Recht
Beratungsstand
Verkündet
Initatoren
Bundesregierung
Thema
Einrichtung eines besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) für Bürger, Unternehmen, Organisationen, Verbände, Gewerkschaften und andere Verfahrensbeteiligte für die sichere Übermittlung elektronischer Dokumente an und von Gerichten und Strafverfolgungsbehörden, Einbindungsmöglichkeit der Nutzerkonten des Portalverbundes von Bund und Ländern in die Kommunikation mit den Gerichten, Beibehaltung der bisherigen Übermittlung elektronischer Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur für juristische Personen, Schaffung technischer Rahmenbedingungen für ein sicheres Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren durch Rechtsverordnung, Anpassung des Zustellungsrechts für gerichtliche Dokumente bezgl. automatisiert übermittelte Eingangsbestätigung, Geltung des elektronischen Rechtsverkehrs auch für arbeitsgerichtliche Berufungs- und Revisionsverfahren;
Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ in 16 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften); weitere Änderungen, insb. betr. Verjährung prozessualer Kostenerstattungen, elektronische Zustellung durch Gerichtsvollzieher und Aufforderung zur Abgabe von Drittschuldnererklärungen, Anpassung der Gerichtsvollziehergebühren und entsprechende Anhebung der Vollstreckungsgebühren der Abgabeordnung, redaktionelle Klarstellungen und Folgeänderungen;
Erneute und zusätzliche Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 9 Gesetzen und 2 Verordnungen, zusätzliche Änderung Anlage (Kostenverzeichnis) Gerichtsvollzieherkostengesetz sowie zusätzliche Änderung versch. §§ Grundbuchverfügung und Abgabenordnung
Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ in 16 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften); weitere Änderungen, insb. betr. Verjährung prozessualer Kostenerstattungen, elektronische Zustellung durch Gerichtsvollzieher und Aufforderung zur Abgabe von Drittschuldnererklärungen, Anpassung der Gerichtsvollziehergebühren und entsprechende Anhebung der Vollstreckungsgebühren der Abgabeordnung, redaktionelle Klarstellungen und Folgeänderungen;
Erneute und zusätzliche Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 9 Gesetzen und 2 Verordnungen, zusätzliche Änderung Anlage (Kostenverzeichnis) Gerichtsvollzieherkostengesetz sowie zusätzliche Änderung versch. §§ Grundbuchverfügung und Abgabenordnung
Dieser Vorgang hat folgende Beschreibungen
E-Government Elektronischer Rechtsverkehr Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung Finanzgerichtsordnung Gebühr Gericht Gerichtsvollzieherkosten Gerichtsvollzieherkostengesetz Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen Grundbuchordnung Grundbuchverfügung Patentanwaltsordnung Prozessrecht Sozialgerichtsgesetz Sozialgesetzbuch VIII Strafprozessordnung Strafvollzugsgesetz Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren Verwaltungsgerichtsordnung Zivilprozessordnung Zustellung amtlicher Schriftstücke Zustellungsvordruckverordnung Abgabenordnung Arbeitsgerichtsgesetz Beurkundungsgesetz Bundesrechtsanwaltsordnung
Sonstige Informationen
GESTA-Ordnungsnummer: C211
Archivsignatur: XIX/541
Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 145/21) - Nein, laut Verkündung (BGBl I)
Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
Gesetzgebung
Wahlperiode 19
9/10/2021
Sachgebiete
Bildung und Erziehung
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Beratungsstand
Verkündet
Initatoren
Fraktion der CDU/CSU
Fraktion der SPD
Thema
Stufenweise Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern der Klassenstufen 1 bis 4 in Horten und Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2026 bis 2029: Förderanspruch von werktäglich 8 Stunden bei Anrechnung der Unterrichtszeit sowie in unterrichtsfreien Zeiten, landesrechtliche Regelung betr. Ferienschließzeiten von bis zu 4 Wochen im Jahr, Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebots für Kinder ab der 5. Klassenstufe, jährliche Berichtspflicht; finanzielle Unterstützung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote, Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder zur Aufgabenerfüllung;
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Ganztagsfinanzhilfegesetz – GaFinHG) als Art. 3 der Vorlage, Einfügung § 24a und Änderung versch. §§ Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung § 1 Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und zur Bereitstellung von Finanzhilfen an Länder und Kommunen
Beschluss der Regierungskoalition "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" vom 3. Juni 2020: Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung
Verwaltungsvereinbarung vom 29. Dezember 2020 "Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder"
Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 348/21 GESTA I024
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verlängerung der Frist für die Beantragung der Bonusmittel um ein Jahr bis 31. Dezember 2022, Förderfähigkeit von Investitionen in die Ausstattung; Annahme einer Entschließung: Weiterleitung der vom Bund bereitgestellten Beteiligung an den jährlichen Betriebsausgaben an beauftragte Träger, Ausbildungsoffensive zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften, Sicherstellung der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Ländern bei der Ausgestaltung der Verwaltungsvereinbarung, Förderung kleinerer Projekte, Fortsetzung und Ausbau der engen Kooperation bei Ganztagsangeboten zwischen den versch. Akteuren, Länderverantwortung für die laufende Kostenbelastung der Kommunen;
Erneute Änderung §§ 3 und 5 Ganztagsförderungsgesetz sowie Einfügung § 4 Ganztagsfinanzierungsgesetz
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: Beteiligung des Bundes mit max. 3,5 Mrd. Euro mit einer Quote von 70 Prozent und der Länder mit 30 Prozent, Anrechnung der Eigenmittel freier Träger auf den Finanzierungsanteil der Länder, Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten mit 1,3 Mrd. Euro jährlich, Evaluation der Investitions- und Betriebskosten zum Ende der Jahre 2027 und 2030 im Hinblick auf einen angemessenen Ausgleich der Mehr- und Minderbelastungen der Länder, Erweiterung der Förderfähigkeit von Investitionen in die Ausstattung, Finanzhilfen auch für den Erhalt bereits bestehender Betreuungsplätze, Klarstellung zur Förderfähigkeit von Sanierungsaufwendungen;
Erneute Änderung §§ 3 und 4 Ganztagsfinanzhilfegesetz sowie § 1 Finanzausgleichgesetz
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Ganztagsfinanzhilfegesetz – GaFinHG) als Art. 3 der Vorlage, Einfügung § 24a und Änderung versch. §§ Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung § 1 Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und zur Bereitstellung von Finanzhilfen an Länder und Kommunen
Beschluss der Regierungskoalition "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" vom 3. Juni 2020: Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung
Verwaltungsvereinbarung vom 29. Dezember 2020 "Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder"
Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 348/21 GESTA I024
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verlängerung der Frist für die Beantragung der Bonusmittel um ein Jahr bis 31. Dezember 2022, Förderfähigkeit von Investitionen in die Ausstattung; Annahme einer Entschließung: Weiterleitung der vom Bund bereitgestellten Beteiligung an den jährlichen Betriebsausgaben an beauftragte Träger, Ausbildungsoffensive zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften, Sicherstellung der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Ländern bei der Ausgestaltung der Verwaltungsvereinbarung, Förderung kleinerer Projekte, Fortsetzung und Ausbau der engen Kooperation bei Ganztagsangeboten zwischen den versch. Akteuren, Länderverantwortung für die laufende Kostenbelastung der Kommunen;
Erneute Änderung §§ 3 und 5 Ganztagsförderungsgesetz sowie Einfügung § 4 Ganztagsfinanzierungsgesetz
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: Beteiligung des Bundes mit max. 3,5 Mrd. Euro mit einer Quote von 70 Prozent und der Länder mit 30 Prozent, Anrechnung der Eigenmittel freier Träger auf den Finanzierungsanteil der Länder, Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten mit 1,3 Mrd. Euro jährlich, Evaluation der Investitions- und Betriebskosten zum Ende der Jahre 2027 und 2030 im Hinblick auf einen angemessenen Ausgleich der Mehr- und Minderbelastungen der Länder, Erweiterung der Förderfähigkeit von Investitionen in die Ausstattung, Finanzhilfen auch für den Erhalt bereits bestehender Betreuungsplätze, Klarstellung zur Förderfähigkeit von Sanierungsaufwendungen;
Erneute Änderung §§ 3 und 4 Ganztagsfinanzhilfegesetz sowie § 1 Finanzausgleichgesetz
Dieser Vorgang hat folgende Beschreibungen
Bausanierung Bericht der Bundesregierung Betriebsausgaben Bundesmittel Fachkraft Finanzausgleichsgesetz Finanzzuweisung Ganztagsfinanzhilfegesetz Ganztagsfinanzierungsgesetz Ganztagsförderungsgesetz Ganztagsschule Gesetzesfolgenabschätzung Grundschule Hort Landesmittel Projektförderung Rechtsanspruch Regierungsprogramm Schüler Schülerbetreuung Sozialgesetzbuch VIII Vereinbarkeit von Familie und Beruf Vertikaler Finanzausgleich Verwaltungsabkommen
Sonstige Informationen
GESTA-Ordnungsnummer: I025
Archivsignatur: XIX/540
Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 19/29764) - Ja, laut Verkündung (BGBl I)
Sachgebiete
Europapolitik und Europäische Union
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Beratungsstand
Verkündet
Initatoren
Bundesregierung
Thema
Ergänzung insb. des Internationalen Familienrechtsgesetzes um für die Durchführung der Brüssel-IIb-Verordnung erforderliche Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts, insb. hinsichtlich grenzüberschreitender Verfahren auf Anerkennung und Vollstreckung von Titeln in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindsentführungen (u.a. Wegfall des Vollstreckbarerklärungsverfahrens (Exequaturverfahren), Rechtsschutzmöglichkeiten, Beteiligung des Bundesamtes für Justiz als Zentrale Behörde in gerichtlichen Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen); Übergangsvorschrift für nach der Brüssel-IIa-Verordnung zu beurteilende Altfälle bis zum 01. August 2022;
Einfügung §§ 44a bis 44j und 50 sowie Änderung weiterer §§ und Aufhebung § 56 Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz, Folgeänderungen in 7 weiteren Gesetzen; Bekanntmachungserlaubnis Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
Bezug: Verordnung (EU) 2019/1111 vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (ABl. L 178, 02.07.2019, S. 1) ; Verordnung (EG) 2201/2003 vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung 1347/2000/EG (ABl. L 338, 23.12.2003, S. 1)
Einfügung §§ 44a bis 44j und 50 sowie Änderung weiterer §§ und Aufhebung § 56 Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz, Folgeänderungen in 7 weiteren Gesetzen; Bekanntmachungserlaubnis Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
Bezug: Verordnung (EU) 2019/1111 vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (ABl. L 178, 02.07.2019, S. 1) ; Verordnung (EG) 2201/2003 vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung 1347/2000/EG (ABl. L 338, 23.12.2003, S. 1)
Dieser Vorgang hat folgende Beschreibungen
Auslandsunterhaltsgesetz EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz Elterliche Sorge Entziehung Minderjähriger Familienrecht Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz Internationales Privatrecht Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Rechtspflegergesetz Sozialgesetzbuch VIII Verordnung der EU Zivilprozessordnung
Sonstige Informationen
GESTA-Ordnungsnummer: C221
Archivsignatur: XIX/509
Zustimmungsbedürftigkeit: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 254/21 (bes.eilbed.)) - Nein, laut Verkündung (BGBl I)
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